Therapieablauf allgemein
Der Weg zu uns führt im Regelfall über die Verordnung durch Ihren Haus- oder Facharzt. Dieser stellt die Diagnose und stellt ein Rezept über eine ergotherapeutische Behandlung aus.
Je nach Diagnose kann auf dem Rezept als Behandlungsform sensomotorisch-perzeptiv, motorisch-funktionell oder psychisch-funktionell vermerkt sein.
Sollten Sie in Ihrer Mobilität besonders eingeschränkt sein, wird der behandelnde Arzt die Therapie als Hausbesuch verschreiben. Mit der ärztlichen Verordnung vereinbaren Sie einen Termin zu einem ausführlichen Erstgespräch, bei dem dann Ihre Probleme und Einschränkungen besprochen und analysiert werden. Es folgen je nach Störungsbild oder Problemen Termine zur ausführlichen Befunderhebung. Aus den Ergebnissen werden dann zusammen mit Ihnen die Therapieziele festgelegt und ein Therapieplan erstellt.
Danach folgen die weiteren Therapieeinheiten. In der Regel sind auf dem Rezept 10 Einheiten verordnet. Bei längerfristigen oder schwerwiegenderen Problemen besteht je nach Diagnose die Möglichkeit, weitere Rezepte mit bis zu 10 Einheiten verschrieben zu bekommen (Verordnung innerhalb des Regelfalls).
Sollte der Therapieerfolg nach den Verordnungen des Regelfalls noch nicht oder nicht vollständig eingetreten sein, gibt es die Möglichkeit, auch Ergotherapie außerhalb des Regelfalls vom Arzt verordnet zu bekommen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Praxisleitung.